Aktuelles
News
EARN Meeting 2024 in Amsterdam
Nachdem wir bereits vor genau 10 Jahren zu Gast beim European Accounts Receivable Network – EARN Gründungsmitglied Damsté Advocaten in Enschede, Niederlande sein durften, waren wir im Rahmen des EARN Meetings 2024 in Amsterdam... mehr lesen
Europaparlament befürwortet EU Zahlungsverzugs-Verordnung
In der Sitzung des EU Binnenmarktausschusses IMCO am 20. März 2024 hatte man sich auf einen gemeinsamen BERICHT über den Vorschlag für eine Zahlungsverzugsverordnung der EU-Kommission aus September 2023 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr... mehr lesen
Update zur geplanten EU-Zahlungsverzugs-Verordnung
Nach intensiver Kritik aus den Verbänden und Mitgliedsstaaten an der geplanten EU-Zahlungsverzugsverordnung hat sich der EU-Binnenmarktausschuss in seiner Sitzung am 20. März 2024 auf eine gemeinsame moderatere Position geeinigt. Der entsprechende Vorschlag wurde mit... mehr lesen
Publikationen
möbel kultur 7/24 – EU Zahlungsverzugsverordnung
- Autor: RA Lutz Paschen
- Quelle: Magazin möbel kultur 07/24 der Vincentz Network GmbH & Co KG
Servicon Newsletter – Insolvenzanfechtung, Baurecht, Datenschutz & Arbeitssicherheit
- Autor: PASCHEN Rechtsanwälte PartGmbB
- Quelle: Servicon Anwaltsnetz
Servicon Newsletter – Insolvenzrecht, Baurecht, Sozialrecht
- Autor: PASCHEN Rechtsanwälte PartGmbB
- Quelle: Servicon Anwaltsnetz
Termine
Bei der Abwicklung von Bauvorhaben kommt es vor Ort auf der Baustelle oder bei der Kalkulation, Abrechnung oder bei der Bearbeitung von Mängelansprüchen zu verschiedenen Fragestellungen der VOB/B. Denn die meisten Bauverträge werden auf der Grundlage der VOB/B geschlossen. Dabei müssen Sie die wichtigsten Spielregeln der VOB/B ausgehend vom vereinbarten Vertragsinhalt bis hin zum gestörten Bauablauf kennen.
Themen des Expertenseminars
- Grundlagen des neuen Bauvertragsrecht
- Grundlagen der VOB/B
- AGB-Recht
- Art und Umfang der Vertragsleistungen, § 1 VOB/B
- Leistungs-Soll und Widersprüche, §§ 1 Abs.2, 2 Abs. 1 VOB/B
- Systematik der Vergütungsregelung, § 2 VOB/B
- Preistypen der VOB: Einheitspreis-Pauschalpreisvertrag-Stundenlohnvertrag
- Nachträge
- Behinderung, § 6 VOB/B
- Abnahme, § 12 VOB/B
- Mängelhaftung, § 13 VOB/B
- Abrechnungsprobleme §§ 14, 16 VOB/B
- Verjährung
Termine
- 21.11.2024 Maintal
- 05.06.2025 Passau
Referent
Dr. Jörg Schudnagies trägt seit 2007 den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und leitet die Praxisguppe Bauen & Immobilien bei PASCHEN. Seit 2013 ist er für die e-masters Kooperation als Referent tätig und steht darüber hinaus auch für die Beantwortung von Baurechtsfragen zur Verfügung.
Das Grundlagenseminar richtet sich in erster Linie an Einsteiger bzw. Wiedereinsteiger, die in der Praxis mit der VOB/B umgehen müssen und einschlägige Erfahrungen noch nicht ausgeprägt sind. Dieses Seminar soll den Teilnehmern helfen, die wichtigsten Inhalte, die sie für den täglichen Umgang mit der VOB/B benötigen, praxisorientiert vorzustellen. Die wesentlichen Grundlagen werden anhand praktischer Beispiele dargestellt. Damit wird den Teilnehmern zukünftig der Umgang mit der VOB/B in der Praxis wesentlich leichter fallen.
Dr. Jörg Schudnagies trägt seit 2007 den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Seit 2013 ist er für die Kooperationsmitglieder als Referent tätig und steht darüber hinaus auch für die Beantwortung von Baurechtsfragen zur Verfügung.
Themen:
- Grundlagen des neuen Bauvertragsrechts
- Überblick über die verschiedenen Teile der VOB und ihr Rechtscharakter
- Rechtscharakter und Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Art und Umfang der Vertragsleistungen, § 1 VOB/B
- Leistungs-Soll und Widersprüche, §§ 1 Abs.2, 2 Abs. 1 VOB/B
- Vergütung der Leistungen
- Nachträge
- Bauzeitverzögerung
- Abnahme und Vergütung
- Abrechnung §§ 14, 16 VOB/B
- Verjährung und Sicherheiten
Ort
Online-Seminar
Termin
Veranstalter
e-masters GmbH & Co. KG
Link
Bei der Durchführung von einfachen und komplexen Bauvorhaben gehen sowohl der Auftraggeber als auch das ausführende Fachunternehmen bzw. dessen Nachunternehmer erhebliche wirtschaftliche Risiken ein, die es durch Bauvertragssicherheiten aufzufangen gilt. So müssen Auftragnehmer vorleisten und tragen damit das Risiko, dass der Auftraggeber am Ende den Werklohn nicht zahlen kann. Sicherheiten und ein abgestimmtes Abschlagsrechnungsmanagement sind unerlässlich, um Forderungsausfälle zu vermeiden.
Auftraggeber laufen dagegen Gefahr, dass Leistungen überzahlt oder mangelbehaftet sind und daraus resultierende Ansprüche bei einem Auftragnehmer, der sich in der Krise oder Insolvenz befindet, nicht mehr durchsetzbar sind.
Die wechselseitigen Sicherheiten sind teilweise gesetzlicher oder vertraglicher Natur. Es stellen sich diverse Fragestellungen, die in Praxis zu beachten sind. Was also kann vereinbart werden und sind auch Änderungen gesetzlicher Vorgaben möglich? Ebenso stehen Vertragsstrafen für die termingerechte Ausführung der Leistungen immer wieder auf dem Prüfstand der Wirksamkeitskontrolle.
Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahren insbesondere mit vielen Details beschäftigt und Vorgaben für deren Wirksamkeit entwickelt. Wo stehen wir aktuell?
Im Seminar „Sicherheiten und Vertragsstrafen im Baurecht“ lernst du:
- wie du deinen eigenen Schaden drastisch reduzieren oder sogar ganz vermeiden kannst, indem du auf gesetzliche oder vereinbarte Sicherheiten in der Vertragsgestaltung zurückgreifst
- wie Sicherheiten im Bauvertragsrecht geregelt sind und wie du sie durchsetzen kannst
- unter welchen Voraussetzungen eine Vertragsstrafe verwirkt ist
- und welche Fallstricke du vermeiden kannst
Inhalte
Gesetzliche Sicherheiten
- Sicherungshypothek des Auftragnehmers nach § 650e BGB
- Bauhandwerkersicherung des Auftragnehmers nach § 650f BGB
- Zurückbehaltungsrecht wg. mangelhafter Leistung/Restleistung („Druckzuschlag“)
Vertragliche Sicherheiten
- Vorauszahlungssicherheit
- Vertragserfüllungssicherheit
- Sicherheit für Mängelansprüche
Vertragsstrafen
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Referent
Dr. Jörg Schudnagies trägt seit 2007 den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und leitet die Praxisguppe Bauen & Immobilien bei PASCHEN. Seit 2013 ist er für die Kooperationsmitglieder als Referent tätig und steht darüber hinaus auch für die Beantwortung von Baurechtsfragen zur Verfügung.
Ort
Frankfurt
Termin
Veranstalter
Neue DEUTSCHE KONGRESS GmbH
Programm
Link
Dieses Seminar beleuchtet das Insolvenzverfahren aus der Perspektive des Gläubigers mit dem Fokus auf das B2B–Geschäft. Sie erfahren, wie sich Insolvenzrisiken frühzeitig erkennen und nach Möglichkeit vermeiden lassen, was es mit der Insolvenzanfechtung auf sich hat und wie sich dieses Risiko eingrenzen lässt. Besonderes Augenmerk gilt hierbei nicht nur der Reform des Anfechtungsrechts im Jahre 2017, sondern auch den Regelungen des COVID–19–Insolvenzaussetzungsgesetzes COVInsAGund weiteren pandemiebedingten Sonderregelungen in dem am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen SanInsFoG.
Themen:
- Ablauf des Insolvenzverfahrens und wirtschaftliche Zusammenhänge
- Insolvenzplanverfahren /Schutzschirmverfahren Befugnisse / Haftung der Beteiligten
- Besonderheiten der Eigenverwaltung Mitwirkungsrechte der Gläubiger
- Geschäfte mit Unternehmen im vorläufigen Insolvenzverfahren
- SanInsFoG
- Insolvenzanfechtung und ihre Vermeidung / Nutzung der Chancen durch die Reform des Anfechtungsrechts/ das COVInsAG
- Geltendmachung von Sicherungsrechten und Gegenansprüchen
Erfahren Sie mehr in unserem Interview mit Seminarleiter RA Lutz Paschen und erhalten Sie aktuelle Informationen über das SanInsFoG in einem weiteren Interview mit RA Lutz Paschen.
Viele Nachteile bis zum Forderungsverlust können bereits im Vorfeld der Vertragsabwicklung bei guten Kenntnissen und richtiger Anwendung des Bauvertragsrechts, insbesondere des Werksvertrags vermieden werden. Durch die Seminarteilnahme wirst du in die Lage versetzt, Werklohnforderungen auf ihre Werthaltigkeit hin zu überprüfen und eine schnelle und kompetente Durchsetzung zu gewährleisten.
Welche Folgerungen daraus für die alltägliche Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung zu ziehen sind, ist Inhalt des Seminars, das den Teilnehmern auch die Besonderheiten des allgemeinen Bauvertragsrechts des BGB näherbringt.
Ziel des Seminars ist es, konkret verwertbare Hilfestellungen für die Praxis in verständlicher und strukturierter Form zu geben.
Inhalte
- Grundlagen des neuen Bauvertragsrechts
- Vertragsabschluss
- Wer ist mein Vertragspartner?
- Sicherungsmittel im Vertrag
- Vorauszahlung
- Forderungsabtretung
- Bauhandwerkersicherung
- Probleme bei der Abnahme
- Einstellung der Arbeiten / Vertragskündigung
- Fälligkeit der Werklohnforderung
- Richtige Reaktion auf Zahlungsverweigerungen
- Verhalten auf berechtigte / unberechtigte Mängelrügen
- Wann ist eine Mangelbeseitigung unverhältnismäßig?
- Aufwendungsersatz für den Auftragnehmer bei unzutreffenden Mangelbehauptungen?
- Bedeutung von Zahlungserinnerungen und Mahnungen
- Strategien bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Auftraggebers
- Verjährung der Werklohnforderung und der Mängelansprüche
- Einheitspreis- und Pauschalverträge
- Was tun bei Beschädigungen noch nicht abgenommener Leistungen?
- Schnelles Erreichen der Abnahme
- Der Schriftverkehr am Bau
Termine
- 03.06.2025 Moers
- 17.06.2025 Münster
Referent
Dr. Jörg Schudnagies trägt seit 2007 den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und leitet die Praxisguppe Bauen & Immobilien bei PASCHEN. Seit 2013 ist er für die Kooperationsmitglieder als Referent tätig und steht darüber hinaus auch für die Beantwortung von Baurechtsfragen zur Verfügung.
Top-Themen
Modernisierung des Zivilverfahrens: Digitalisierung im Deutschland-Tempo
Ein Appell für mehr PragmatismusDas Bundesjustizministerium hat sich auf die Fahnen geschrieben, als agiler Initiator die umfassende Digitalisierung der Justiz voranzutreiben. Der in diesem Rahmen neueste Versuch ist der Referentenentwurf zur Entwicklung und... mehr lesen
Geplante EU-Zahlungsverzugs-Verordnung heftig in der Kritik
Die EU-Kommission hat im September 2023 den Entwurf für eine neue EU-Zahlungsverzugs-Verordnung vorgelegt, die sich aktuell in der Diskussion befindet. Hauptmotiv ist nach dem Papier die Behebung vermeintlicher Mängel der aktuellen Version der Zahlungsverzugs-Richtlinie.
... mehr lesenInsolvenzanfechtung: Bundesgerichtshof rudert weiter zurück
Neues BGH-Urteil zur Vorsatzanfechtung § 133 Abs. 1 InsONachdem der Bundesgerichtshof (BGH) bereits in seinen Entscheidungen vom 3. März 2022 (IX ZR 78/20) und vom 23. Juni 2022 (IX ZR 75/21) sich mit... mehr lesen
Videos
Aktuelle Informationen zum SanInsFoG – Kurzinterview zum Seminar
Das Webinar zu den neuen Regelungen des SanInsFoG am 25. März 2021 verschafft einen Überblick über die Neuerungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht aus Gläubigersicht, welches von RA Lutz Paschen und zum Video
Insolvenzverfahren aus Gläubigersicht – Das Interview zum Seminar
Das Seminar Insolvenzverfahren aus Gläubigersicht am 20. August 2020 beleuchtete das Insolvenzverfahren aus der Perspektive des Gläubigers. Worum es in dem Seminar konkret ging, erfahren Sie im Interview mit RA Lutz Paschen, der gemeinsam mit RA Michael Schmidt das Seminar leitete.
zum Video
Erste Online-Gerichtsverhandlung für PASCHEN Rechtsanwälte
Rechtsanwältin Anja Beyer hatte als erste aus unserem Team die Gelegenheit, an einer Gerichtsverhandlung digital teilzunehmen - für uns eine lang erhoffte Premiere.
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Presse
INDat- Report 10_2020: Geht gut Ding auch in Eile?
Unser Partner RA Lutz Paschen war am 25. November 2020 als Sachverständiger zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz betreffend das Gesetzespaket SanInsFoG geladen. Die Titelstory der Ausgabe 10_2020 des INDat- Report berichtet über diesen Termin und stellt die Beiträge aller dort vertretener Sachverständigen umfassend dar. Zum vollständigen Artikel gelangen Sie hier
JUVE-Beitrag: Global Wind Power wehrt 50-Millionen-Klage mit Unterstützung von PASCHEN rechtskräftig ab
Juve berichtet in einer Meldung vom 20.09.2019 über die rechtskräftige Abweisung einer 50 Mio. Euro Klage in einem von PASCHEN für den indischen Windkraftanlagenhersteller Global Wind Power Limited geführten Verfahren. Das Oberlandesgericht Köln hat dabei mit Urteil vom 1. Juli 2019 ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Köln bestätigt. PASCHEN hatte dort die Aufhebung eines im Jahre 2017 zugunsten des Insolvenzverwalters des Windturbinenherstellers Fuhrländer erlassene Versäumnisurteil erreicht. Mehr dazu hier und hier.