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Bei der Abwicklung von Bauvorhaben kommt es vor Ort auf der Baustelle oder bei der Kalkulation, Abrechnung oder bei der Bearbeitung von Mängelansprüchen zu verschiedenen Fragestellungen der VOB/B. Denn die meisten Bauverträge werden auf der Grundlage der VOB/B geschlossen. Dabei müssen Sie die wichtigsten Spielregeln der VOB/B ausgehend vom vereinbarten Vertragsinhalt bis hin zum gestörten Bauablauf kennen.
Themen des Expertenseminars
- Grundlagen des neuen Bauvertragsrecht
- Grundlagen der VOB/B
- AGB-Recht
- Art und Umfang der Vertragsleistungen, § 1 VOB/B
- Leistungs-Soll und Widersprüche, §§ 1 Abs.2, 2 Abs. 1 VOB/B
- Systematik der Vergütungsregelung, § 2 VOB/B
- Preistypen der VOB: Einheitspreis-Pauschalpreisvertrag-Stundenlohnvertrag
- Nachträge
- Behinderung, § 6 VOB/B
- Abnahme, § 12 VOB/B
- Mängelhaftung, § 13 VOB/B
- Abrechnungsprobleme §§ 14, 16 VOB/B
- Verjährung
Termine
- 21.11.2024 Maintal
- 05.06.2025 Passau
Referent
Dr. Jörg Schudnagies trägt seit 2007 den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und leitet die Praxisguppe Bauen & Immobilien bei PASCHEN. Seit 2013 ist er für die e-masters Kooperation als Referent tätig und steht darüber hinaus auch für die Beantwortung von Baurechtsfragen zur Verfügung.
Das Grundlagenseminar richtet sich in erster Linie an Einsteiger bzw. Wiedereinsteiger, die in der Praxis mit der VOB/B umgehen müssen und einschlägige Erfahrungen noch nicht ausgeprägt sind. Dieses Seminar soll den Teilnehmern helfen, die wichtigsten Inhalte, die sie für den täglichen Umgang mit der VOB/B benötigen, praxisorientiert vorzustellen. Die wesentlichen Grundlagen werden anhand praktischer Beispiele dargestellt. Damit wird den Teilnehmern zukünftig der Umgang mit der VOB/B in der Praxis wesentlich leichter fallen.
Dr. Jörg Schudnagies trägt seit 2007 den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Seit 2013 ist er für die Kooperationsmitglieder als Referent tätig und steht darüber hinaus auch für die Beantwortung von Baurechtsfragen zur Verfügung.
Themen:
- Grundlagen des neuen Bauvertragsrechts
- Überblick über die verschiedenen Teile der VOB und ihr Rechtscharakter
- Rechtscharakter und Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Art und Umfang der Vertragsleistungen, § 1 VOB/B
- Leistungs-Soll und Widersprüche, §§ 1 Abs.2, 2 Abs. 1 VOB/B
- Vergütung der Leistungen
- Nachträge
- Bauzeitverzögerung
- Abnahme und Vergütung
- Abrechnung §§ 14, 16 VOB/B
- Verjährung und Sicherheiten
Termine:
15.11.2024 Lübeck
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Online-Seminar
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e-masters GmbH & Co. KG
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Bei der Durchführung von einfachen und komplexen Bauvorhaben gehen sowohl der Auftraggeber als auch das ausführende Fachunternehmen bzw. dessen Nachunternehmer erhebliche wirtschaftliche Risiken ein, die es durch Bauvertragssicherheiten aufzufangen gilt. So müssen Auftragnehmer vorleisten und tragen damit das Risiko, dass der Auftraggeber am Ende den Werklohn nicht zahlen kann. Sicherheiten und ein abgestimmtes Abschlagsrechnungsmanagement sind unerlässlich, um Forderungsausfälle zu vermeiden.
Auftraggeber laufen dagegen Gefahr, dass Leistungen überzahlt oder mangelbehaftet sind und daraus resultierende Ansprüche bei einem Auftragnehmer, der sich in der Krise oder Insolvenz befindet, nicht mehr durchsetzbar sind.
Die wechselseitigen Sicherheiten sind teilweise gesetzlicher oder vertraglicher Natur. Es stellen sich diverse Fragestellungen, die in Praxis zu beachten sind. Was also kann vereinbart werden und sind auch Änderungen gesetzlicher Vorgaben möglich? Ebenso stehen Vertragsstrafen für die termingerechte Ausführung der Leistungen immer wieder auf dem Prüfstand der Wirksamkeitskontrolle.
Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahren insbesondere mit vielen Details beschäftigt und Vorgaben für deren Wirksamkeit entwickelt. Wo stehen wir aktuell?
Im Seminar “Sicherheiten und Vertragsstrafen im Baurecht” lernst du:
- wie du deinen eigenen Schaden drastisch reduzieren oder sogar ganz vermeiden kannst, indem du auf gesetzliche oder vereinbarte Sicherheiten in der Vertragsgestaltung zurückgreifst
- wie Sicherheiten im Bauvertragsrecht geregelt sind und wie du sie durchsetzen kannst
- unter welchen Voraussetzungen eine Vertragsstrafe verwirkt ist
- und welche Fallstricke du vermeiden kannst
Inhalte
Gesetzliche Sicherheiten
- Sicherungshypothek des Auftragnehmers nach § 650e BGB
- Bauhandwerkersicherung des Auftragnehmers nach § 650f BGB
- Zurückbehaltungsrecht wg. mangelhafter Leistung/Restleistung („Druckzuschlag“)
Vertragliche Sicherheiten
- Vorauszahlungssicherheit
- Vertragserfüllungssicherheit
- Sicherheit für Mängelansprüche
Vertragsstrafen
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Referent
Dr. Jörg Schudnagies trägt seit 2007 den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und leitet die Praxisguppe Bauen & Immobilien bei PASCHEN. Seit 2013 ist er für die Kooperationsmitglieder als Referent tätig und steht darüber hinaus auch für die Beantwortung von Baurechtsfragen zur Verfügung.
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Frankfurt
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Organizer
Neue DEUTSCHE KONGRESS GmbH
Program
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Dieses Seminar beleuchtet das Insolvenzverfahren aus der Perspektive des Gläubigers mit dem Fokus auf das B2B–Geschäft. Sie erfahren, wie sich Insolvenzrisiken frühzeitig erkennen und nach Möglichkeit vermeiden lassen, was es mit der Insolvenzanfechtung auf sich hat und wie sich dieses Risiko eingrenzen lässt. Besonderes Augenmerk gilt hierbei nicht nur der Reform des Anfechtungsrechts im Jahre 2017, sondern auch den Regelungen des COVID–19–Insolvenzaussetzungsgesetzes COVInsAGund weiteren pandemiebedingten Sonderregelungen in dem am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen SanInsFoG.
Themen:
- Ablauf des Insolvenzverfahrens und wirtschaftliche Zusammenhänge
- Insolvenzplanverfahren /Schutzschirmverfahren Befugnisse / Haftung der Beteiligten
- Besonderheiten der Eigenverwaltung Mitwirkungsrechte der Gläubiger
- Geschäfte mit Unternehmen im vorläufigen Insolvenzverfahren
- SanInsFoG
- Insolvenzanfechtung und ihre Vermeidung / Nutzung der Chancen durch die Reform des Anfechtungsrechts/ das COVInsAG
- Geltendmachung von Sicherungsrechten und Gegenansprüchen
Erfahren Sie mehr in unserem Interview mit Seminarleiter RA Lutz Paschen und erhalten Sie aktuelle Informationen über das SanInsFoG in einem weiteren Interview mit RA Lutz Paschen.
Viele Nachteile bis zum Forderungsverlust können bereits im Vorfeld der Vertragsabwicklung bei guten Kenntnissen und richtiger Anwendung des Bauvertragsrechts, insbesondere des Werksvertrags vermieden werden. Durch die Seminarteilnahme wirst du in die Lage versetzt, Werklohnforderungen auf ihre Werthaltigkeit hin zu überprüfen und eine schnelle und kompetente Durchsetzung zu gewährleisten.
Welche Folgerungen daraus für die alltägliche Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung zu ziehen sind, ist Inhalt des Seminars, das den Teilnehmern auch die Besonderheiten des allgemeinen Bauvertragsrechts des BGB näherbringt.
Ziel des Seminars ist es, konkret verwertbare Hilfestellungen für die Praxis in verständlicher und strukturierter Form zu geben.
Inhalte
- Grundlagen des neuen Bauvertragsrechts
- Vertragsabschluss
- Wer ist mein Vertragspartner?
- Sicherungsmittel im Vertrag
- Vorauszahlung
- Forderungsabtretung
- Bauhandwerkersicherung
- Probleme bei der Abnahme
- Einstellung der Arbeiten / Vertragskündigung
- Fälligkeit der Werklohnforderung
- Richtige Reaktion auf Zahlungsverweigerungen
- Verhalten auf berechtigte / unberechtigte Mängelrügen
- Wann ist eine Mangelbeseitigung unverhältnismäßig?
- Aufwendungsersatz für den Auftragnehmer bei unzutreffenden Mangelbehauptungen?
- Bedeutung von Zahlungserinnerungen und Mahnungen
- Strategien bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Auftraggebers
- Verjährung der Werklohnforderung und der Mängelansprüche
- Einheitspreis- und Pauschalverträge
- Was tun bei Beschädigungen noch nicht abgenommener Leistungen?
- Schnelles Erreichen der Abnahme
- Der Schriftverkehr am Bau
Termine
- 03.06.2025 Moers
- 17.06.2025 Münster
Referent
Dr. Jörg Schudnagies trägt seit 2007 den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und leitet die Praxisguppe Bauen & Immobilien bei PASCHEN. Seit 2013 ist er für die Kooperationsmitglieder als Referent tätig und steht darüber hinaus auch für die Beantwortung von Baurechtsfragen zur Verfügung.