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Corporate lawyers recommend PASCHEN in insolvency law
PASCHEN Rechtsanwälte was once again ranked high and recommended in insolvency law in this year’s Kanzleimonitor 2024-2025 study by the German Institute for Legal Departments and In-house Counsel (diruj).
Leading law firm & leading... read moreEARN Annual Meeting 2024 in Amsterdam
After being guests of European Accounts Receivable Network – EARN founding member Damsté Advocaten in Enschede, the Netherlands, exactly 10 years ago, this year’s EARN meeting from 17-19 October 2024 was held at the... read more
European Parliament favours EU late payment regulation
At the meeting of the EU Internal Market Committee IMCO on 20 March 2024, a joint REPORT on the EU Commission’s proposal for a late payment regulation from September 2023 to combat late payment... read more
Publications
möbel kultur 7/24 – EU Zahlungsverzugsverordnung
- Author: RA Lutz Paschen
- Source: Magazin möbel kultur 07/24 der Vincentz Network GmbH & Co KG
Servicon Newsletter – Insolvenzanfechtung, Baurecht, Datenschutz & Arbeitssicherheit
- Author: PASCHEN Rechtsanwälte PartGmbB
- Source: Servicon Anwaltsnetz
Servicon Newsletter – Insolvenzrecht, Baurecht, Sozialrecht
- Author: PASCHEN Rechtsanwälte PartGmbB
- Source: Servicon Anwaltsnetz
Events
Bei der Abwicklung von Bauvorhaben kommt es vor Ort auf der Baustelle oder bei der Kalkulation, Abrechnung oder bei der Bearbeitung von Mängelansprüchen zu verschiedenen Fragestellungen der VOB/B. Denn die meisten Bauverträge werden auf der Grundlage der VOB/B geschlossen. Dabei müssen Sie die wichtigsten Spielregeln der VOB/B ausgehend vom vereinbarten Vertragsinhalt bis hin zum gestörten Bauablauf kennen.
Themen des Expertenseminars
- Grundlagen des neuen Bauvertragsrecht
- Grundlagen der VOB/B
- AGB-Recht
- Art und Umfang der Vertragsleistungen, § 1 VOB/B
- Leistungs-Soll und Widersprüche, §§ 1 Abs.2, 2 Abs. 1 VOB/B
- Systematik der Vergütungsregelung, § 2 VOB/B
- Preistypen der VOB: Einheitspreis-Pauschalpreisvertrag-Stundenlohnvertrag
- Nachträge
- Behinderung, § 6 VOB/B
- Abnahme, § 12 VOB/B
- Mängelhaftung, § 13 VOB/B
- Abrechnungsprobleme §§ 14, 16 VOB/B
- Verjährung
Termine
- 21.11.2024 Maintal
- 05.06.2025 Passau
Referent
Dr. Jörg Schudnagies trägt seit 2007 den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und leitet die Praxisguppe Bauen & Immobilien bei PASCHEN. Seit 2013 ist er für die e-masters Kooperation als Referent tätig und steht darüber hinaus auch für die Beantwortung von Baurechtsfragen zur Verfügung.
Das Grundlagenseminar richtet sich in erster Linie an Einsteiger bzw. Wiedereinsteiger, die in der Praxis mit der VOB/B umgehen müssen und einschlägige Erfahrungen noch nicht ausgeprägt sind. Dieses Seminar soll den Teilnehmern helfen, die wichtigsten Inhalte, die sie für den täglichen Umgang mit der VOB/B benötigen, praxisorientiert vorzustellen. Die wesentlichen Grundlagen werden anhand praktischer Beispiele dargestellt. Damit wird den Teilnehmern zukünftig der Umgang mit der VOB/B in der Praxis wesentlich leichter fallen.
Dr. Jörg Schudnagies trägt seit 2007 den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Seit 2013 ist er für die Kooperationsmitglieder als Referent tätig und steht darüber hinaus auch für die Beantwortung von Baurechtsfragen zur Verfügung.
Themen:
- Grundlagen des neuen Bauvertragsrechts
- Überblick über die verschiedenen Teile der VOB und ihr Rechtscharakter
- Rechtscharakter und Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Art und Umfang der Vertragsleistungen, § 1 VOB/B
- Leistungs-Soll und Widersprüche, §§ 1 Abs.2, 2 Abs. 1 VOB/B
- Vergütung der Leistungen
- Nachträge
- Bauzeitverzögerung
- Abnahme und Vergütung
- Abrechnung §§ 14, 16 VOB/B
- Verjährung und Sicherheiten
Termine:
15.11.2024 Lübeck
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Online-Seminar
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e-masters GmbH & Co. KG
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Bei der Durchführung von einfachen und komplexen Bauvorhaben gehen sowohl der Auftraggeber als auch das ausführende Fachunternehmen bzw. dessen Nachunternehmer erhebliche wirtschaftliche Risiken ein, die es durch Bauvertragssicherheiten aufzufangen gilt. So müssen Auftragnehmer vorleisten und tragen damit das Risiko, dass der Auftraggeber am Ende den Werklohn nicht zahlen kann. Sicherheiten und ein abgestimmtes Abschlagsrechnungsmanagement sind unerlässlich, um Forderungsausfälle zu vermeiden.
Auftraggeber laufen dagegen Gefahr, dass Leistungen überzahlt oder mangelbehaftet sind und daraus resultierende Ansprüche bei einem Auftragnehmer, der sich in der Krise oder Insolvenz befindet, nicht mehr durchsetzbar sind.
Die wechselseitigen Sicherheiten sind teilweise gesetzlicher oder vertraglicher Natur. Es stellen sich diverse Fragestellungen, die in Praxis zu beachten sind. Was also kann vereinbart werden und sind auch Änderungen gesetzlicher Vorgaben möglich? Ebenso stehen Vertragsstrafen für die termingerechte Ausführung der Leistungen immer wieder auf dem Prüfstand der Wirksamkeitskontrolle.
Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahren insbesondere mit vielen Details beschäftigt und Vorgaben für deren Wirksamkeit entwickelt. Wo stehen wir aktuell?
Im Seminar “Sicherheiten und Vertragsstrafen im Baurecht” lernst du:
- wie du deinen eigenen Schaden drastisch reduzieren oder sogar ganz vermeiden kannst, indem du auf gesetzliche oder vereinbarte Sicherheiten in der Vertragsgestaltung zurückgreifst
- wie Sicherheiten im Bauvertragsrecht geregelt sind und wie du sie durchsetzen kannst
- unter welchen Voraussetzungen eine Vertragsstrafe verwirkt ist
- und welche Fallstricke du vermeiden kannst
Inhalte
Gesetzliche Sicherheiten
- Sicherungshypothek des Auftragnehmers nach § 650e BGB
- Bauhandwerkersicherung des Auftragnehmers nach § 650f BGB
- Zurückbehaltungsrecht wg. mangelhafter Leistung/Restleistung („Druckzuschlag“)
Vertragliche Sicherheiten
- Vorauszahlungssicherheit
- Vertragserfüllungssicherheit
- Sicherheit für Mängelansprüche
Vertragsstrafen
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Referent
Dr. Jörg Schudnagies trägt seit 2007 den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und leitet die Praxisguppe Bauen & Immobilien bei PASCHEN. Seit 2013 ist er für die Kooperationsmitglieder als Referent tätig und steht darüber hinaus auch für die Beantwortung von Baurechtsfragen zur Verfügung.
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Frankfurt
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Neue DEUTSCHE KONGRESS GmbH
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Dieses Seminar beleuchtet das Insolvenzverfahren aus der Perspektive des Gläubigers mit dem Fokus auf das B2B–Geschäft. Sie erfahren, wie sich Insolvenzrisiken frühzeitig erkennen und nach Möglichkeit vermeiden lassen, was es mit der Insolvenzanfechtung auf sich hat und wie sich dieses Risiko eingrenzen lässt. Besonderes Augenmerk gilt hierbei nicht nur der Reform des Anfechtungsrechts im Jahre 2017, sondern auch den Regelungen des COVID–19–Insolvenzaussetzungsgesetzes COVInsAGund weiteren pandemiebedingten Sonderregelungen in dem am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen SanInsFoG.
Themen:
- Ablauf des Insolvenzverfahrens und wirtschaftliche Zusammenhänge
- Insolvenzplanverfahren /Schutzschirmverfahren Befugnisse / Haftung der Beteiligten
- Besonderheiten der Eigenverwaltung Mitwirkungsrechte der Gläubiger
- Geschäfte mit Unternehmen im vorläufigen Insolvenzverfahren
- SanInsFoG
- Insolvenzanfechtung und ihre Vermeidung / Nutzung der Chancen durch die Reform des Anfechtungsrechts/ das COVInsAG
- Geltendmachung von Sicherungsrechten und Gegenansprüchen
Erfahren Sie mehr in unserem Interview mit Seminarleiter RA Lutz Paschen und erhalten Sie aktuelle Informationen über das SanInsFoG in einem weiteren Interview mit RA Lutz Paschen.
Viele Nachteile bis zum Forderungsverlust können bereits im Vorfeld der Vertragsabwicklung bei guten Kenntnissen und richtiger Anwendung des Bauvertragsrechts, insbesondere des Werksvertrags vermieden werden. Durch die Seminarteilnahme wirst du in die Lage versetzt, Werklohnforderungen auf ihre Werthaltigkeit hin zu überprüfen und eine schnelle und kompetente Durchsetzung zu gewährleisten.
Welche Folgerungen daraus für die alltägliche Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung zu ziehen sind, ist Inhalt des Seminars, das den Teilnehmern auch die Besonderheiten des allgemeinen Bauvertragsrechts des BGB näherbringt.
Ziel des Seminars ist es, konkret verwertbare Hilfestellungen für die Praxis in verständlicher und strukturierter Form zu geben.
Inhalte
- Grundlagen des neuen Bauvertragsrechts
- Vertragsabschluss
- Wer ist mein Vertragspartner?
- Sicherungsmittel im Vertrag
- Vorauszahlung
- Forderungsabtretung
- Bauhandwerkersicherung
- Probleme bei der Abnahme
- Einstellung der Arbeiten / Vertragskündigung
- Fälligkeit der Werklohnforderung
- Richtige Reaktion auf Zahlungsverweigerungen
- Verhalten auf berechtigte / unberechtigte Mängelrügen
- Wann ist eine Mangelbeseitigung unverhältnismäßig?
- Aufwendungsersatz für den Auftragnehmer bei unzutreffenden Mangelbehauptungen?
- Bedeutung von Zahlungserinnerungen und Mahnungen
- Strategien bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Auftraggebers
- Verjährung der Werklohnforderung und der Mängelansprüche
- Einheitspreis- und Pauschalverträge
- Was tun bei Beschädigungen noch nicht abgenommener Leistungen?
- Schnelles Erreichen der Abnahme
- Der Schriftverkehr am Bau
Termine
- 03.06.2025 Moers
- 17.06.2025 Münster
Referent
Dr. Jörg Schudnagies trägt seit 2007 den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und leitet die Praxisguppe Bauen & Immobilien bei PASCHEN. Seit 2013 ist er für die Kooperationsmitglieder als Referent tätig und steht darüber hinaus auch für die Beantwortung von Baurechtsfragen zur Verfügung.
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Continued supply in customer insolvency
When it is justifiable to maintain the customer relationship in preliminary insolvency proceedingsCorporate insolvencies reached their highest level in 20 years in October 2024, as reported by the FAZ on 6 November 2024... read more
Modernisation of civil proceedings: digitisation at the German pace
An appeal for more pragmatismThe Federal Ministry of Justice has taken up the cause of promoting the comprehensive digitisation of the judiciary as an agile initiator. The latest attempt in this context is... read more
Planned new EU Late Payment Regulation under fierce fire
In September 2023, the EU Commission presented the draft for a new Late Payment Regulation, which is currently under discussion. According to the paper, the main motive is to remedy alleged deficiencies in the... read more
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Current information on SanInsFoG – Short interview about the seminar
The webinar on the new provisions of the SanInsFoG on 16 February 2021 provides an overview of the innovations in restructuring and insolvency law from a creditor's point of view, which will be presented by RA Lutz Paschen and RA Michael Schmidt. ...
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Insolvency Proceedings from the Creditor’s point of view – The Interview about the Seminar
The seminar Insolvency Proceedings from the Creditor's point of view on 20 August 2020 gave information about insolvency proceedings from the creditor's point of view. In the interview with RA Lutz Paschen, who was leading the seminar together with RA Michael Schmidt, you can find out what the seminar was specifically about.
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First online court hearing for PASCHEN Attorneys at Law
RA Anja Beyer was the first from our team who had the opportunity to participate digitally in a court hearing - a long hoped-for premiere for us.
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Press
Article by JUVE on Global Wind Power defence against 50 million lawsuit with PASCHEN’s support
In an article dated 20 September 2019 Juve reports on PASCHEN´s successful defence against a 50 million Euro judgement against Indian wind turbine manufacturer Global Wind Power Limited. The Higher Regional Court of Cologne has confirmed an earlier ruling of the Regional Court rejecting the lawsuit after the same court had issued a default judgement in favor of the insolvency administrator of wind turbine manufacturer FUHRLÄNDER AG. With its ruling of 1 July 2019 the court followed PASCHEN’s line of arguments claiming the earlier default judgement from 2017 in favour of the insolvency administrator of Fuhrländer AG to be unlawful. Read more here and here.
Article Badische Zeitung
Das Handelsblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 13. März 2017 über ein von PASCHEN in einer Anfechtungssache betreutes Unternehmen: Das Aufforderungsschreiben des Verwalters umfasste 65 Seiten und 1000 Seiten Anlagen. RA Baumeister gelang es aber schließlich, die ursprünglich geforderten 155.000 Euro dramatisch herunter zu verhandeln: „Man einigte sich auf 10.000 Euro, um einen Prozess zu vermeiden.“ Zum vollständigen Artikel gelangen Sie hier.