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Global Wind Power: Von PASCHEN erstrittenes Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist rechtskräftig
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem von PASCHEN für den indischen Windkraftanlagenhersteller Global Wind Power Limited (GWPL) geführten Verfahren nunmehr mit Urteil vom 1. Juli 2019 (Az.: 21 U 60/18) das klageabweisende Urteil des Landgerichts bestätigt. PASCHEN hatte dort die Aufhebung eines im Jahre 2017 zugunsten des Insolvenzverwalters der Fuhrländer AG, Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, erlassenen Versäumnisurteils erreicht. Die zur indischen Reliance-Gruppe gehörende Gesellschaft hatte von ihrer Verurteilung zur Zahlung von 50 Millionen Euro erst aus der Presse erfahren. PASCHEN erstritt zunächst die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und erreichte sodann die Abweisung der auf die Zahlung einer Vertragsstrafe gerichteten Klage. Die hiergegen von dem Insolvenzverwalter gerichtete Berufung konnte von PASCHEN nunmehr ebenfalls erfolgreich abgewehrt werden.
Vor dem Hintergrund des Vorwurfs von Mängeln in der Bearbeitung war die von dem Verwalter erster Instanz beauftragte internationale Großkanzlei dem Rechtsstreit in der Berufungsinstanz auf Seiten des Verwalters beigetreten, so dass PASCHEN sich im Berufungsverfahren gleich zwei hochmotivierten und potenten Gegnern gegenüber sah. Letztlich gelang es dem Team von PASCHEN aber, auch das Oberlandesgericht davon zu überzeugen, dass die Regelung im Lizenzvertrag, auf die der Verwalter seinen Anspruch gestützt hatte, vorliegend nicht den Maßstäben des AGB-Rechts genügte. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.
Über den Rechtsstreit berichtet auch JUVE in einem Beitrag vom 20.09.2019.