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PASCHEN – Gründungsmitglied der „ServiCon Krisen Task Force“
Rechtsexperten des ServiCon Anwaltsnetzes initiieren eine spezielle Beratungsleistung für den Krisenfall. PASCHEN Rechtsanwälte bieten für die Region SÜD/OST im Fall der Fälle kurzfristig Unterstützung für die Mitglieder der Verbundgruppen vor Ort. Unter Bewertung insolvenzrechtlicher und sanierungsrelevanter Fragestellungen wird für das krisenbedrohte Unternehmen ein konkreter Maßnahmenkatalog zur Stabilisierung und möglichst zur Weiterführung des Unternehmens entwickelt.
Die Auftragsbestände vieler Unternehmen sind abgearbeitet, Zahlungsrückstände und Zahlungsausfälle von Kunden häufen sich. Oftmals ist kein ausreichendes Eigenkapital vorhanden. Die Folge: Finanzierungs- und Liquiditätsengpässe, (drohende) Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz. Die noch nicht ausgestandene Krise an den Finanzmärkten und ein Konjunkturrückgang sorgen nicht nur in der Industrie, sondern zunehmend auch im mittelständischen und kooperierenden Handels- und Dienstleistungsgewerbe für steigende Insolvenzen. In den ersten sechs Monaten des Jahres wurden in Deutschland fast 17.000 (+ 14%) Insolvenzanträge von Unternehmen registriert. Für 2009 wird mit insgesamt 35.000 Unternehmensinsolvenzen gerechnet, für 2010 mit einem weiteren Anstieg auf fast 40.000.
Verbundgruppen sehen sich gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten trotz ausgefeilter Debitorenmanagement-Systeme oft nicht ausreichend in der Lage, eine valide rechtliche Aussage zum unternehmerischen und finanziellen „status quo“ ihrer Anschlusshäuser zu erhalten. Ab sofort bietet die ServiCon eine neue, exklusive Beratungsleistung für diesen wichtigen Bereich an — die „ServiCon Krisen Task Force“ für insolvenzgefährdete Mitglieder von Verbundgruppen, eine speziell für den Krisenfall initiierte Gruppe von Rechtsexperten des ServiCon Anwaltsnetzes, die im Fall der Fälle kurzfristig und bundesweit bei Mitgliedern von Verbundgruppen vor Ort eine Klärung der Sach- und Rechtslage vornimmt und eine konkrete Handlungsempfehlung gibt.
Die Verbundgruppe erhält so über die ServiCon als neutrale Prüfinstanz valide Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen zum insolvenzgefährdeten Mitglied. Dadurch ist eine Absicherung der unternehmerischen Entscheidungen der Verbundgruppe vor dem Hintergrund der Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat möglich. Sämtliche Berater der „ServiCon Krisen Task Force“ besitzen langjährige Erfahrung in der Beratung insolvenzgefährdeter Unternehmen und insolvenzbetroffener Gläubiger bzw. verfügen über eine eigene Insolvenzverwaltung. Dies garantiert eine spezielle Expertise der Berater.
(Quelle: http://www.mittelstandsverbund.de/)