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Update zur geplanten EU-Zahlungsverzugs-Verordnung
Nach intensiver Kritik aus den Verbänden und Mitgliedsstaaten an der geplanten EU-Zahlungsverzugsverordnung hat sich der EU-Binnenmarktausschuss in seiner Sitzung am 20. März 2024 auf eine gemeinsame moderatere Position geeinigt. Der entsprechende Vorschlag wurde mit 33 Stimmen bei 10 Ablehnungen und 2 Enthaltungen angenommen. Erfreulicherweise hat die deutliche Kritik aus den Mitgliedsstaaten dabei Wirkung gezeigt. Besonders hervorzuheben sind im Berichtsentwurf zur geplanten EU-Zahlungsverzugsverordnung die Festschreibung der allgemeinen Zulässigkeit von bis zu 60 Tagen Zahlungsziel im B2B- Bereich, bei entsprechender vorheriger Vereinbarung und sogar bis zu 120 Tagen für Saisonartikel und Produkte mit niedrigem Warenumschlag, wobei hierfür konkrete Produktgruppen festgeschrieben werden sollen. Über den Berichtsentwurf des Ausschusses soll in der nächsten Plenarsitzung des EU-Parlaments von 22. bis 25. April 2024 in erster Lesung beraten werden. Eine endgültige Verabschiedung der Verordnung soll erst nach der Europawahl im Juni 2024 durch das neu konstituierte Parlament erfolgen.
Hintergrund: Die EU-Kommission hat im September 2023 einen Entwurf für eine neue EU-Zahlungsverzugs-Verordnung vorgelegt. Hauptmotiv ist nach dem Papier die Behebung vermeintlicher Mängel der aktuellen Version der Zahlungsverzugs-Richtlinie. Der Entwurf der Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zielt darauf ab, die Zahlungsdisziplin aller Akteure (Großunternehmen, KMU und öffentliche Behörden) zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere der KMU, zu stärken. Diese Initiative ist Teil eines umfassenden KMU-Entlastungspakets zur Förderung und Unterstützung der europäischen KMU, die 99 % aller Unternehmen ausmachen und zwei Drittel der Arbeitsplätze im privaten Sektor stellen.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Topthema Geplante EU-Zahlungsverzugs-Verordnung heftig in der Kritik