Ihr Ansprechpartner JÜRGEN BAUMEISTER
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
- kostenlose Erstberatung:
- Tel. +49 (0)221 379956-0
- arbeitsrecht[at]paschen.cc
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht sind wir häufig mit der Geltendmachung von Forderungen des Arbeitgebers befasst. Hierzu gehört insbesondere auch die Realisierung überzahlter Löhne und Gehälter nach der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Unser Arbeitsrechts-Team verfügt über langjährige Prozesserfahrung und die nötigen Kenntnisse im Individual- und kollektiven Arbeitsrecht. Wir unterstützen und betreuen Unternehmen aller Größenordnungen sowohl beratend als auch gerichtlich in ihren arbeitsrechtlichen Fragen. Dabei richtet sich unser Fokus auf pragmatische, wirtschaftlich vertretbare Lösungen in allen Phasen des Arbeitslebens, von der Stellenausschreibung über die Vertragsgestaltung bis hin zur Vertragsbeendigung und ggf. daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen bzw. -rückforderungen. Das Spektrum unserer gerichtlichen Tätigkeit in diesem Bereich reicht vom Mahnverfahren über den Kündigungsschutzprozess bis hin zum Beschlussverfahren.
Wir helfen, Fehler im Umgang mit geplanten arbeitsrechtlichen Maßnahmen (wie Abmahnungen, Kündigungsschreiben, etc.) zu vermeiden. Neben grundsätzlichem Verständnis der rechtlichen Regelungen in diesem Zusammenhang ist hier die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung von herausragender Bedeutung. Kaum ein Rechtsgebiet ist derart von „Richterrecht“ geprägt wie das Arbeitsrecht. Wir kennen den besten Weg durch den „Entscheidungsdschungel“ und helfen bei der Suche nach dem bestmöglichen Weg zu der für Sie optimalen Lösung.
Ihr Ansprechpartner DR. JÖRG SCHUDNAGIES
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- kostenlose Erstberatung:
- Tel. +49 (0)221 379956-0
- baurecht[at]paschen.cc
Bauen & Immobilien
Unsere Praxisgruppe Bauen & Immobilien befasst sich mit allen Fragen rund um die Beratung und Begleitung Ihrer Bau- und Immobilienprojekte und der Durchsetzung Ihrer eigentums-, bau- und mietrechtlichen Ansprüche.
GEWERBLICHES MIETRECHT
PASCHEN berät und vertritt Immobilienunternehmen und Eigentümer großer privater Immobilienbestände im Rahmen der Verwaltung, Erweiterung und Modernisierung ihrer Liegenschaften. Wir setzen Vermieteransprüche gegenüber Mietern, Behörden und Auftragnehmern durch – von der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung bis zur Zwangsräumung.
PRIVATES BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
Unsere Betreuung im privaten Baurecht umfasst eine Vielzahl an Tätigkeitsfeldern, angefangen bei der baubegleitenden Rechtsberatung, der Gestaltung und Verhandlung von Bauverträgen über Haftungs- und Sicherungsfragen im Bauprozess bis hin zur Durchsetzung von Zahlungs- und sonstigen Leistungsansprüchen, der Schadensabwicklung bei Versicherungsfällen bis zur Betreuung durch Bauinsolvenzen geschädigter Gläubiger.
Sowohl im Baurecht als auch im Bereich Architekten- und Ingenieurrecht bietet unsere Praxisgruppe Bauen & Immobilien neben der Prozessvertretung eine umfassende Beratung und gutachterliche Aufarbeitung komplexer juristischer Fragestellungen.
- die Überprüfung von Vertragsformularen
- die Gestaltung und Verhandlung komplexer Bau-, General- oder Subunternehmerverträge
- Beratung im Rahmen der Projektvorbereitung, -durchführung und -abwicklung
- die Geltendmachung, Abwehr und Sicherung von Werklohnansprüchen
- die Geltendmachung und Abwehr von Haftungsansprüchen
- Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren
Besonders häufig sind wir mit der Prüfung von Honorarschlussrechnungen von Architekten und Ingenieuren nach Maßgabe des § 8 HOAI befasst und unterstützen unsere namhaften Mandanten in diesem Bereich bei der HOAI-konformen Erstellung ihrer Rechnungen. Schließlich begleiten unsere Spezialisten Architekten, Ingenieure, aber auch Auftraggeber häufiger im Zusammenhang mit Architektenwettbewerben.
Ihr Ansprechpartner ANJA BEYER
Rechtsanwältin
- kostenlose Erstberatung:
- Tel. +49 (0) 89 20 60 54 341
- factoring[at]paschen.cc
Factoring
Factoring – eine Finanzdienstleistung, die durch den Verkauf offener Forderungen an Dritte der kurzfristigen Umsatzfinanzierung dient – hat sich zwischenzeitlich auch in Deutschland als klassische Finanzierungsmethode etabliert und wird zwischenzeitlich insbesondere vom Mittelstand häufiger genutzt. Im Hinblick auf die rechtlichen Unsicherheiten anderer Varianten wird üblicherweise sogenanntes „echtes“ Factoring praktiziert, bei dem der Factor das Delkredere-Risiko übernimmt (regressloser Ankauf).
Die Qualität von Kredit- und Forderungsmanagement ist daher von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Factoringunternehmens.
Unsere Experten für das Factoring sind nicht nur mit den rechtlichen Besonderheiten des Forderungskaufs vertraut, sondern verfügen auch über reichlich Praxiserfahrung im Umgang mit Anschlusskunden und Debitoren. Auch mit den im Factoringverfahren zu beachtenden Anforderungen der Kreditversicherung kennen wir uns bei PASCHEN exzellent aus.
Kleineren Factoringunternehmen stellt PASCHEN mit einem hierfür entwickelten Outsourcing-Modell sämtliche juristische Dienstleistungen, die sie in ihrem Kerngeschäft benötigen, zur Verfügung. Im Mittelpunkt steht hierbei die vollständig digitalisierte Betreuung des Forderungsmanagements nebst Anbindung über entsprechende Schnittstellen.
Ihr Ansprechpartner LUTZ PASCHEN
Rechtsanwalt
- kostenlose Erstberatung:
- Tel. +49 (0)30 346756-0
- handel[at]paschen.cc
Handel & Dienstleistung
Mandate aus den Bereichen Handel – hier insbesondere der Groß- und Einzelhandel – und Dienstleistung machen einen erheblichen Anteil unserer Tätigkeit aus.
In diesem Zusammenhang beschäftigen wir uns nicht nur mit den einschlägigen Rechtsfragen des Kauf-, Werkvertrags- und Dienstleistungsvertragsrechts und angrenzender Rechtsgebiete, sondern auch mit der rechtssicheren Gestaltung von Geschäftsvorgängen und ihrer Dokumentation. Auch die Prüfung und Ausgestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder konkreter Verträge und Vereinbarungen gehört in diesem Zusammenhang häufig zu unseren Aufgaben.
Mit fast allen Mandanten in diesem Bereich besteht eine langjährige und umfassende Zusammenarbeit, bei deren Ausgestaltung neben unserem juristischen meist auch unser organisatorisch-technisches Know-how besonders gefragt ist. Hierbei können wir nicht nur auf die bei uns im Einsatz befindliche Spezialsoftware, unser DMS-System ELO und unser Mandantenportal , zurückgreifen, sondern in IT-, Organisations- und Prozesskostenfinanzierungs-Fragen auch auf die Unterstützung durch die uns nahestehenden Dienstleister BPS Forderungsmanagement und swepp.
Ihr Ansprechpartner MICHAEL SCHMIDT
Rechtsanwalt
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- insolvenzrecht[at]paschen.cc
Insolvenzrecht
Vom Insolvenzverwalter mit horrenden Rückforderungsansprüchen für bereits erhaltene Zahlungen eines inzwischen insolventen Abnehmers konfrontiert zu werden, ist für viele Gläubiger zur bitteren Erfahrung geworden. Auch wenn sich die Rechtslage nach der Reform im Jahr 2017 deutlich verbessert hat, stellt die Insolvenzanfechtung nach wie vor eine ernste Bedrohung für Gläubiger dar. Bei uns finden Sie professionelle Hilfe von mehrfach ausgezeichneten unabhängigen Spezialisten, die Sie umfassend beraten und Ihre Interessen gegenüber Schuldner, Verwalter und anderen Gläubigern wahrnehmen. Unser Team war in so gut wie allen namhaften Insolvenzverfahren der vergangenen zehn Jahre erfolgreich für Gläubiger tätig, zuletzt in der Abwehr von Anfechtungsansprüchen in der ALNO-Konzerninsolvenz im Umfang von rund 60 Millionen Euro.
Das Insolvenzrecht umfasst aber weit mehr als die Anfechtung. Unsere Experten im Insolvenzrecht verfügen über jahrelange Erfahrung aus der Vertretung von Gläubigerinteressen gegenüber Insolvenzverwaltern, der Mitwirkung in Gläubigerausschüssen und Wahrnehmung von Gläubigerrechten gegenüber Poolverwaltern und anderen Gläubigern. Dabei sind wir konsequent: Wir kümmern uns im Insolvenzrecht ausschließlich um Gläubigerinteressen und sind niemals für die Insolvenzverwalterseite tätig.
Angesichts der deutlich gestiegenen Anzahl von Unternehmen, die nach Stellung des Insolvenzantrags in Eigenverwaltung fortgeführt werden, sind betroffene Lieferanten mehr denn je auf eine qualifizierte juristische Begleitung angewiesen.
Wir beraten und vertreten Gläubiger bereits im Vorfeld einer drohenden Insolvenz sowie im eingetretenen Insolvenzfall ihrer Schuldner. Wir setzen nicht nur Sicherungsrechte wie den einfachen oder den verlängerten Eigentumsvorbehalt durch, sondern begleiten unsere Mandanten insbesondere bei der rechtssicheren Gestaltung von Geschäftsbeziehungen mit Abnehmern, die sich bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren befinden. Wir sorgen dafür, dass bei neuen Lieferungen nach Möglichkeit Masseverbindlichkeiten begründet werden, damit die Sanierungsrisiken nicht auf das von uns vertretene Unternehmen abgewälzt werden.
Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen bei der Anmeldung von Insolvenzforderungen sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf vorrangige Befriedigung im Insolvenzverfahren. Besondere Expertise haben sich unsere Spezialisten in den letzten Jahren überdies bei der Lösung komplexer Insolvenzrechts-Fragestellungen im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr erarbeitet.
Nicht nur in unserer beratenden Praxis, sondern auch im Rahmen unseres bundesweiten Schulungsangebots schaffen wir ein Bewusstsein für insolvenzrechtliche Risiken und liefern Strategien zu deren Minimierung oder – wo möglich – Vermeidung.
Daneben engagieren wir uns in der Ausbildung des insolvenzrechtlichen Nachwuchses sowie in zahlreichen Wirtschaftsvereinigungen und -institutionen für die Wahrung von Gläubigerrechten.
Ihr Ansprechpartner LUTZ PASCHEN
Rechtsanwalt
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- international[at]paschen.cc
International
Der grenzüberschreitende Rechtsverkehr unterliegt besonderen Bedingungen, weshalb für eine erfolgreiche Verfolgung von Ansprüchen im Ausland ausgeprägtes Fachwissen zwingende Voraussetzung ist.
Unser International Team verfügt dank vieler Jahre umfangreicher praktischer Erfahrungen in grenzüberschreitenden Fällen über vertiefte Kenntnisse des jeweils anwendbaren materiellen Rechts sowie des maßgeblichen Prozess- und Vollstreckungsrechts der unterschiedlichen Rechtsordnungen. Wir sind insbesondere versiert darin, die unterschiedlichen Kostenregelungen in den verschiedenen Rechtsordnungen, die zu erwartende Verfahrensdauer sowie die Möglichkeiten in der Zwangsvollstreckung gegeneinander abzuwägen.
VOLLSTRECKEN IM EU-AUSLAND
Die EU hat das Vollstrecken im Ausland mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 im Jahr 2015 stark vereinfacht. Statt des zuvor zeit- und kostenaufwändigen Verfahrens zur Durchsetzung unbestrittener Geldforderungen in EU-Mitgliedsstaaten kann seither das Urteil eines Mitgliedsstaates ohne weiteres Anerkennungsverfahren unmittelbar im europäischen Ausland vollstreckt werden.
Das eröffnet Gläubigern großartige Möglichkeiten. Insgesamt ist es damit wesentlich einfacher geworden, seine Ansprüche im EU-Ausland durchzusetzen. Damit hat aber auch die Frage der Gestaltung der Gerichtsstandsvereinbarung bei internationalen Geschäften nochmals erheblich an Bedeutung gewonnen.
Wie ein internationaler Gerichtsstand wirksam vereinbart wird, hinsichtlich welcher Abnehmerländer dies sinnvoll ist, welche sonstigen Besonderheiten bei der Ausgestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten sind und vieles mehr gehört zum Tagesgeschäft der Mitglieder unseres International Teams.
Unser Team unterstützt unsere Mandanten oft bereits im Vorfeld internationaler Geschäfte bei der detaillierten Ausgestaltung ihrer Exportverträge, ihrer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und Workflows in der Kommunikation mit ihren Kunden.
WELTWEITE ALLIANZ
Damit wir Ihre Forderungen erfolgreich im Ausland realisieren können, ist neben dem nötigen Fachwissen und einem großen Erfahrungsschatz im internationalen Zivil- und Zivilprozessrecht auch ein gut ausgebautes internationales Netzwerk obligatorisch.
Besonders engmaschig ist unser Netz auf europäischer Ebene geknüpft. PASCHEN ist Initiator des anwaltlichen Netzwerks European Accounts Receivable Network (EARN), in welchem sich langjährige Partnerkanzleien aus mehreren EU-Staaten mit besonders ausgeprägter Sachkenntnis im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr zusammengeschlossen haben. Somit steht Ihnen europaweit ein professionelles anwaltliches Expertenteam zur Seite, das Ihre Forderungen im jeweiligen Zielland durchsetzt.
Auch außerhalb Europas pflegt PASCHEN intensive, aber nicht exklusive Beziehungen zu zahlreichen Korrespondenzkollegen. Besonders ausgeprägt ist unser Netzwerk im chinesischen und südasiatischen Raum – in Ländern also, die nicht nur ein attraktives Ziel für ausländische Investoren geworden sind, sondern inzwischen auch selbst zunehmend in anderen Teilen der Welt und insbesondere auf europäischen Märkten agieren. In Fernost sind wir bereits seit vielen Jahren aktiv und verfügen über dementsprechend umfangreiche Praxiserfahrung und intensive Kontakte, die wir kontinuierlich erweitern.
Darüber hinaus stehen wir bei PASCHEN auch zahlreichen ausländischen Unternehmen als qualifizierte Berater bei der Wahrung berechtigter Ansprüche in Deutschland zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner LUTZ PASCHEN
Rechtsanwalt
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- verbundgruppen[at]paschen.cc
Verbundgruppen
Verbundgruppen und deren Mitglieder gehören seit vielen Jahren fest zu unserem Mandantenportfolio. Neben der Bereitstellung spezieller lieferantenrechtlicher Dienstleistungsangebote unterstützen wir Verbundgruppen und ihre Mitglieder auch bei der Bewerkstelligung zahlreicher anderer juristischer Fragestellungen aus ihrem Unternehmensalltag. Als langjähriger Partner der Servicon verfügen wir über ausgeprägte Expertise in der Beratung des kooperierenden Mittelstands.
Wir betreuen mehrere hundert Mitglieder namhafter Verbundgruppen bei der Gestaltung ihrer AGB und Lieferverträge, deren Abwicklung sowie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen säumiger Schuldner, stehen diesen Organisationen und ihren Mitgliedern aber etwa auch im Rahmen von bau- und arbeitsrechtlichen Telefon-Hotlines zur Verfügung.
Nicht zuletzt sind wir auch in diesem Bereich kompetenter Ansprechpartner für insolvenzrechtliche Fragen. Insbesondere verfügen wir über besondere Expertise hinsichtlich Fragestellungen aus dem Bereich der Insolvenzanfechtung gegenüber Verbundgruppen, die durch ihr Geschäftsmodell hier besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind.
Damit Mitglieder von Verbundgruppen rechtliche Zusammenhänge besser verstehen und ihre geschäftlichen Risiken und Chancen besser einschätzen können, bieten wir speziell für diese Zielgruppe regelmäßig bundesweit Schulungen und Seminare zu arbeits-, bau-, lieferanten- und insolvenzrechtlichen Themen an. Neben der Vermittlung praxisrelevanten Wissens informieren unsere Experten dabei über Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Ihr Ansprechpartner ANJA BEYER
Rechtsanwältin
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Versicherung
15 Jahre Erfahrung aus der Durchsetzung von Lieferantenrechten bildeten das Fundament für unsere Beschäftigung mit Versicherungsthemen. Heute befassen wir uns bereits seit mehr als einem Jahrzehnt intensiv mit Themen rund um Schaden und Regress.
Im Mittelpunkt steht hierbei neben der Kredit- und Kautionsversicherung auch die Rechtsschutzversicherung, für die unser Team in großem Umfang Auskunfts-, Zahlungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber Rechtsanwälten durchsetzt. Für einzelne Versicherungsthemen bieten wir Outsourcingmodelle an, bei denen die gesamte Schaden- und Regressbearbeitung durch PASCHEN und entsprechend qualifizierte Partnerunternehmen übernommen wird.
Darüber hinaus begleiten unsere Spezialisten Versicherungsunternehmen und Industrieversicherungsmakler bei der Entwicklung innovativer Versicherungsprodukte und individueller Serviceangebote in der Kredit- und Kautionsversicherung.
Die Kompetenz unserer Experten stützt sich neben juristischem Sachverstand auf ein fundiertes Verständnis des Versicherungsgeschäfts, der aktuellen Marktsituation sowie der Entwicklung des Versicherungsmarktes. Dank unseres großen Erfahrungsschatzes sind wir erprobt in der Bewältigung großer Datenvolumina, der Berücksichtigung komplexer Organisationsstrukturen, sicherer elektronischer Kommunikation und einem leistungsfähigen Berichtswesen bei gleichzeitiger Sicherstellung hoher juristischer Qualität. Auch die Erfahrung im Umgang mit schwierigen Schuldnern hat sich – insbesondere im Regress für Rechtsschutzversicherer – als äußerst hilfreich erwiesen.